Ab dem 15. Januar 2025 startet in Deutschland ein neues Kapitel der digitalen Gesundheitsversorgung:

Die „elektronische Patientenakte für alle“ (ePA) geht in die Pilotphase. Zunächst sind Hamburg, Franken und Nordrhein-Westfalen dabei, ab dem 15. Februar 2025 soll die ePA dann bundesweit – also
auch in Niedersachsen – ausgerollt werden.
Was ändert sich mit der ePA für alle?
Bisher war die Nutzung der elektronischen Patientenakte freiwillig. Mit dem neuen Digital-Gesetz (DigiG) wird die ePA nun für alle gesetzlich Versicherten automatisch angelegt – es sei denn, man
widerspricht ausdrücklich. Dieses sogenannte Opt-out-Prinzip bedeutet: Wer keine ePA möchte, muss aktiv widersprechen. Wer nichts unternimmt, bekommt automatisch eine Akte.
Was sollten Versicherte jetzt tun?
Es ist ratsam, sich spätestens jetzt mit der ePA auseinanderzusetzen. Wer die ePA nicht nutzen möchte, kann der Anlage komplett oder auch nur teilweise widersprechen. Das geht jederzeit – auch
wenn die Krankenkasse in ihren Informationsschreiben Fristen nennt. Bereits angelegte Akten müssen auf Wunsch nachträglich gelöscht werden. Außerdem kann man gezielt bestimmten Ärztinnen und
Ärzten den Zugriff verweigern oder einzelnen Bestandteilen der Akte widersprechen.
Wer die ePA schon länger nutzt, sollte zum Start der „ePA für alle“ prüfen, ob die bisherigen Zugriffsbeschränkungen weiterhin korrekt eingestellt sind.
Welche Vorteile bietet die ePA?
Die elektronische Patientenakte bringt viele Vorteile: Sie erleichtert den Austausch medizinischer Dokumente, hilft Doppeluntersuchungen zu vermeiden und gibt Patientinnen und Patienten mehr
Kontrolle darüber, welche Daten sie wem freigeben.
Gibt es auch Kritik?
Ja, insbesondere beim Thema Datenschutz gibt es Bedenken. IT-Experten haben Ende 2024 auf dem Chaos Communication Congress Sicherheitslücken bei der ePA aufgedeckt. Der Landesbeauftragte für den
Datenschutz Niedersachsen, Denis Lehmkemper, fordert deshalb schnelle Nachbesserungen und höchste Sicherheitsstandards beim Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten.
Wo gibt es weitere Informationen?
Antworten auf die häufigsten Fragen zur ePA und zum Widerspruchsrecht hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen auf seiner Webseite veröffentlicht: lfd.niedersachsen.de/epa
Fazit: Die ePA kann den Alltag im Gesundheitswesen erleichtern, bringt aber auch neue Herausforderungen beim Datenschutz mit sich. Informieren Sie sich rechtzeitig und
entscheiden Sie selbst, wie Sie mit Ihren Gesundheitsdaten umgehen möchten.
Angaben zum Beitrag:
Verfasser: Erik Delfs mit KI/AI Unterstützung
Quellenangaben/Originale Meldung:
Bildquelle: KI/AI
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