Der erste Schultag darf fotografiert werden! Der Datenschutzbeauftragte Niedersachsen erklärt: Private Aufnahmen sind unproblematisch. Bei Veröffentlichung in sozialen Netzwerken braucht es Einwilligung. Schulen können mit Foto-Zonen und Vorab-Einverständnissen helfen. Rücksichtnahme macht pauschale Fotoverbote überflüssig. Freiwilligkeit und Persönlichkeitsrechte stehen im Fokus.
Im ersten Halbjahr 2025 verzeichnete der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen einen Anstieg der Datenschutzbeschwerden um 42 Prozent. Besonders häufig ging es um Videoüberwachung im privaten Bereich. Die Digitalisierung erhöht das Risiko von Datenpannen – und die Sensibilität der Bürger wächst stetig.
Die niedersächsische Landesregierung wird künftig Tablets für alle Schülerinnen und Schüler ab dem 7. Jahrgang finanzieren. Diese Entscheidung wird vom Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen begrüßt, da sie einen wirksamen Schutz der persönlichen Daten der Schüler ermöglicht. Bisher mussten Eltern die Tablets oft selbst finanzieren, was den Datenschutz aufgrund fehlender landeseinheitlicher Regelungen erschwerte.
Der 30. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen zeigt: Datenschutz ist kein Hemmschuh, sondern Voraussetzung für digitale Innovation. Im Fokus stehen Künstliche Intelligenz, Gesundheitsdaten und digitale Souveränität. Steigende Beschwerden, neue Herausforderungen in Schulen und Verwaltung sowie klare Empfehlungen für mehr Unabhängigkeit prägen das Jahr 2024.
Das Verwaltungsgericht Hannover hat entschieden: Webseiten mit „Alle akzeptieren“-Button müssen auch eine gleichwertige „Alles ablehnen“-Schaltfläche anbieten. Das Urteil stärkt die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer und verpflichtet Webseitenbetreiber zu mehr Transparenz und echter Wahlfreiheit bei Cookie-Bannern. Manipulative Banner-Gestaltung ist damit unzulässig und Datenschutz wird konsequenter durchgesetzt.
Ab 15. Januar 2025 startet die „ePA für alle“: Krankenkassen legen automatisch eine elektronische Patientenakte an, es sei denn, man widerspricht aktiv (Opt-out). Informieren Sie sich jetzt! Widerspruch ist jederzeit möglich, auch nachträglich. Die ePA erleichtert den Datenaustausch und vermeidet Doppeluntersuchungen. Es gibt jedoch Kritik an der Datensicherheit; höchste Standards werden gefordert