Neue EU-Verordnung schützt Wahlen vor Manipulation
Seit dem 10. Oktober 2025 ist die EU-Verordnung zu Transparenz und Targeting bei politischer Werbung (TTPW-VO) in allen Mitgliedstaaten anzuwenden.
Das Landesamt für Datenschutz Niedersachsen informiert über die neuen Rechte und Pflichten, die demokratische Prozesse in der Europäischen Union besser schützen sollen.
Transparenz als Schlüssel zur Demokratie
Die neue Verordnung verfolgt ein klares Ziel: Politische Kampagnen zur Wahlbeeinflussung sollen transparent werden. Künftig müssen die Finanzierungsquellen politischer Werbung offengelegt werden.
"Die Verordnung stärkt demokratische Prozesse und die freie Meinungsbildung der Bürgerinnen und Bürger", betont Denis Lehmkemper, Landesbeauftragter für den Datenschutz Niedersachsen.
Strengere Regeln für personalisierte Werbung
Ein zentraler Punkt der TTPW-VO betrifft das sogenannte Targeting – die gezielte Ansprache von Wählergruppen durch personalisierte Werbung. Die Verarbeitung personenbezogener Daten zu diesem
Zweck bedarf künftig einer expliziten Einwilligung der Betroffenen. Diese Regelung soll verhindern, dass Meinungsbildung im Rahmen von Wahlkämpfen manipuliert wird.
Schutz vor ausländischer Einflussnahme
Die Verordnung enthält auch Mechanismen zum Schutz vor Einflussnahme aus dem Ausland. Sponsoren aus Drittländern dürfen in den drei Monaten vor einer Wahl keine politischen Werbedienstleistungen
im Zusammenhang mit dieser Wahl erbringen. Dies soll die Integrität demokratischer Entscheidungen wahren.
Erweiterte Bürgerrechte
Für Bürgerinnen und Bürger ergeben sich neue Rechte: Neben den bereits bestehenden Auskunfts- und Widerspruchsrechten aus der Datenschutz-Grundverordnung steht nun auch der Beschwerdeweg über die
Datenschutzbehörden offen. Die TTPW-VO ergänzt damit bestehende Regelungen der DSGVO und des Digitale-Dienste-Gesetzes.
Umsetzung in Deutschland
Die Details der deutschen Umsetzung werden durch das Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz (PWTG) geregelt, das sich derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren befindet. In Niedersachsen stehen die
nächsten landesweiten Wahlen mit den Kommunalwahlen am 13. September 2026 an – dann wird die neue Verordnung erstmals in der Praxis zur Anwendung kommen. Das Landesamt für Datenschutz
Niedersachsen hat einen umfassenden Überblicksartikel zur TTPW-VO auf seiner Website veröffentlicht.
Angaben zum Beitrag
Verfasser/Autor: Erik Delfs mit KI/AI Unterstüzung
Quellenangaben/Originale Meldung:
Bildquelle: KI/AI
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