Pressemeldungen der Behörden
    
            
        
        Ab dem 3. November 2025 verwendet LinkedIn Nutzerdaten für das Training von KI-Modellen. Betroffen sind Profildaten, Lebensläufe, Fotos und Beiträge. Die Funktion ist standardmäßig aktiviert – Nutzer müssen aktiv widersprechen. Der Landesbeauftragte für Datenschutz Niedersachsen warnt: Einmal verarbeitete Daten lassen sich möglicherweise nicht mehr vollständig entfernen. Wir zeigen, wie Sie in wenigen Schritten Widerspruch einlegen und Ihre Daten schützen.
      
    
     
            
        
        Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen lädt am 13.11.2025 ab 9 Uhr zum KI-Symposium in den Niedersächsischen Landtag. Unter dem Motto „Wege zur rechtssicheren und vertrauensvollen KI“ werden die Ergebnisse der Expertengespräche vorgestellt, Fachvorträge gehalten und in einer Podiumsdiskussion vertieft.
      
    
     
            
        
        Seit dem 10. Oktober 2025 gilt EU-weit die Verordnung zu Transparenz und Targeting bei politischer Werbung (TTPW-VO). Sie schützt demokratische Wahlen vor Manipulation durch Offenlegungspflichten bei Finanzierung und strengere Regeln für personalisierte Werbung. Targeting erfordert künftig explizite Einwilligung. Ausländische Einflussnahme wird eingeschränkt. Bürger erhalten erweiterte Auskunfts- und Widerspruchsrechte. Das deutsche Umsetzungsgesetz (PWTG) ist in Vorbereitung.
      
    
     
            
        
        Der erste Schultag darf fotografiert werden! Der Datenschutzbeauftragte Niedersachsen erklärt: Private Aufnahmen sind unproblematisch. Bei Veröffentlichung in sozialen Netzwerken braucht es Einwilligung. Schulen können mit Foto-Zonen und Vorab-Einverständnissen helfen. Rücksichtnahme macht pauschale Fotoverbote überflüssig. Freiwilligkeit und Persönlichkeitsrechte stehen im Fokus.
      
    
     
            
        
        Im ersten Halbjahr 2025 verzeichnete der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen einen Anstieg der Datenschutzbeschwerden um 42 Prozent. Besonders häufig ging es um Videoüberwachung im privaten Bereich. Die Digitalisierung erhöht das Risiko von Datenpannen – und die Sensibilität der Bürger wächst stetig.
      
    
     
            
        
        Das BSI warnt in einem Whitepaper vor Bias (Verzerrungen) in KI-Systemen. Diese können zu ungleicher Behandlung von Nutzern führen, oft durch unausgewogene Daten. Das Papier erklärt, wie Bias erkannt (z.B. durch Datenanalyse) und reduziert (Prä-, In-, Postprozessierung) werden kann. Besonders kritisch: Bias kann für Cyberangriffe wie Data Poisoning missbraucht werden. Ein fundierter Umgang mit Bias ist entscheidend für faire, sichere und vertrauenswürdige KI.
      
    
     
            
        
        Die niedersächsische Landesregierung wird künftig Tablets für alle Schülerinnen und Schüler ab dem 7. Jahrgang finanzieren. Diese Entscheidung wird vom Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen begrüßt, da sie einen wirksamen Schutz der persönlichen Daten der Schüler ermöglicht. Bisher mussten Eltern die Tablets oft selbst finanzieren, was den Datenschutz aufgrund fehlender landeseinheitlicher Regelungen erschwerte.
      
    
     
            
        
        Der 30. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen zeigt: Datenschutz ist kein Hemmschuh, sondern Voraussetzung für digitale Innovation. Im Fokus stehen Künstliche Intelligenz, Gesundheitsdaten und digitale Souveränität. Steigende Beschwerden, neue Herausforderungen in Schulen und Verwaltung sowie klare Empfehlungen für mehr Unabhängigkeit prägen das Jahr 2024.
      
    
     
            
        
        Das Verwaltungsgericht Hannover hat entschieden: Webseiten mit „Alle akzeptieren“-Button müssen auch eine gleichwertige „Alles ablehnen“-Schaltfläche anbieten. Das Urteil stärkt die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer und verpflichtet Webseitenbetreiber zu mehr Transparenz und echter Wahlfreiheit bei Cookie-Bannern. Manipulative Banner-Gestaltung ist damit unzulässig und Datenschutz wird konsequenter durchgesetzt.
      
    
     
            
        
        Eine europaweite DSGVO-Prüfung zum Auskunftsrecht zeigt positive Ergebnisse: 15 niedersächsische Unternehmen schnitten ohne Mängel ab. Teil einer CEF-Initiative mit 1.185 geprüften Verantwortlichen europaweit. Trotz guter Bilanz besteht Nachholbedarf - viele Beschwerden zeigen Defizite bei anderen Unternehmen. Weitere Sensibilisierung für EDSA-Leitlinien notwendig. Das Auskunftsrecht ermöglicht Ausübung anderer Datenschutzrechte.