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Pressemeldungen der Behörden  ·  14. August 2025

Schulstart, Foto und Datenschutz rechtssicher

Der erste Schultag ist ein magischer Moment im Leben jedes Kindes und seiner Familie. Die Aufregung, die neuen Gesichter, der stolze Gang in die Schule mit der bunten Schultüte – all das möchten Eltern, Großeltern und Freunde gerne in Bildern festhalten. Doch wie verhält es sich mit dem Datenschutz? Müssen Sie auf das Fotografieren bei der Einschulung verzichten?

Die gute Nachricht vorweg: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen stellt in seiner aktuellen Pressemitteilung klar, dass Datenschutz und Fotografieren bei schulischen Veranstaltungen durchaus miteinander vereinbar sind – solange Sie einige wichtige Grundregeln beachten.

Private Aufnahmen sind unproblematisch
Wenn Siw Fotos oder Videos von Ihren eigenen Kindern bei der Einschulung machen und diese später nur im privaten Rahmen – also in der Familie oder im engen Freundeskreis – zeigen, gibt es keinerlei datenschutzrechtliche Bedenken. Dies gilt sowohl für analoge als auch für digitale Aufnahmen. Sie können also beruhigt zur Kamera greifen und diese besonderen Momente festhalten.

Vorsicht bei sozialen Netzwerken
Anders sieht die Rechtslage aus, wenn Sie planen, die Bilder oder Videos öffentlich zu verbreiten, beispielsweise in sozialen Netzwerken wie Facebook, Instagram oder TikTok. Sobald auf diesen Aufnahmen auch andere Kinder oder Erwachsene zu sehen sind, wird die Sache komplizierter.

Der Grund dafür ist einfach: Minderjährige genießen besonderen Schutz, und viele Eltern möchten nicht, dass ihre Kinder ohne ihr Wissen oder ihre Zustimmung in sozialen Netzwerken auftauchen. Dies ist völlig verständlich, wenn man bedenkt, welche Risiken mit der Verbreitung von Kinderfotos im Internet verbunden sein können.

In solchen Fällen benötigen Sie die ausdrückliche Einwilligung der abgebildeten Personen beziehungsweise ihrer Erziehungsberechtigten für den konkreten Verwendungszweck. Diese Einwilligung sollte vor der Veröffentlichung eingeholt werden und muss freiwillig erteilt werden.

Schulen können präventiv handeln
Schulen haben verschiedene Möglichkeiten, um einen respektvollen und bewussten Umgang mit Fotos und Videos zu fördern. Der Datenschutzbeauftragte empfiehlt, dass Schulen bereits vor den Veranstaltungen die Eltern für das Thema Rücksichtnahme sensibilisieren sollten.

Dadurch werden pauschale Fotoverbote überflüssig, die leider immer wieder verhängt werden und die Freude am besonderen Tag trüben können. Stattdessen können kreative Lösungen gefunden werden, die sowohl das Bedürfnis der Eltern nach Erinnerungsfotos als auch den Schutz der Persönlichkeitsrechte berücksichtigen.

Praktische Lösungsansätze für Schulveranstaltungen
Einige Schulen haben bereits bewährte Verfahren entwickelt:

 

Vorabeinwilligungen sammeln: Schulen können vor der Veranstaltung Einverständniserklärungen der Eltern einholen, in denen diese der Anfertigung und eventuellen Verwendung von Fotos zustimmen oder diese ablehnen können.

Foto-Zonen einrichten: Bei größeren Schulveranstaltungen können spezielle Bereiche definiert werden, in denen das Fotografieren ausdrücklich erlaubt ist. Familien, die nicht fotografiert werden möchten, können diese Zonen meiden und sich in anderen Bereichen aufhalten.

Klare Kommunikation: Wichtig ist, dass alle Beteiligten transparent über die Regelungen informiert werden und niemand unter Druck gesetzt wird, einem Foto zuzustimmen.

Freiwilligkeit ist das A und O
Denis Lehmkemper, der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, betont besonders die Bedeutung der Freiwilligkeit. Es darf kein Gruppendruck entstehen, der Eltern dazu nötigt, einem Foto zuzustimmen, wenn sie dies eigentlich nicht möchten. Jede Familie sollte selbst entscheiden können, ob und in welchem Umfang sie bei solchen Veranstaltungen fotografiert werden möchte.

Persönlichkeitsrechte im Fokus
Bei all diesen organisatorischen Lösungen steht der Schutz der Persönlichkeitsrechte der Kinder und Jugendlichen im Mittelpunkt. Diese haben ein Recht darauf, selbst zu entscheiden oder durch ihre Erziehungsberechtigten entscheiden zu lassen, ob und wie sie in der Öffentlichkeit dargestellt werden.

Weitere Hilfestellungen verfügbar
Für Lehrkräfte, Schulleitungen und interessierte Eltern bietet der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen umfangreiche Informationen und Fortbildungen zum Datenschutz in Schulen an. Auf der Website unter https://www.lfd.niedersachsen.de/schulen finden sich auch detaillierte FAQ der regionalen Landesämter für Schule und Bildung Niedersachsen.

Diese FAQ geben praktische Orientierung zu verschiedenen Datenschutzthemen im Schulalltag – von Fragen zum Hausrecht über das Filmen von Theateraufführungen bis hin zum Teilen von Fotos im Klassenchat.

Fazit: Gesunder Menschenverstand ist gefragt
Der Schulstart sollte für alle Beteiligten ein freudiges Ereignis bleiben. Mit etwas Rücksichtnahme, klarer Kommunikation und organisatorischen Vorkehrungen lassen sich sowohl die Wünsche der Eltern nach schönen Erinnerungsfotos als auch die Datenschutzrechte aller Beteiligten respektieren.

Denken Sie daran: Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie nach. Die meisten Probleme lassen sich durch ein offenes Gespräch und gegenseitige Rücksichtnahme lösen. So wird der erste Schultag zu dem, was er sein soll – ein unvergesslicher und positiver Meilenstein im Leben Ihres Kindes.

Angaben zum Beitrag
Verfasser/Autor: Erik Delfs
Quellenangaben/Originale Meldung:
Bildquelle: mit KI/AI Unterstützung
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