Cookie-Banner sind für die meisten Internetnutzerinnen und -nutzer ein alltägliches Ärgernis.

Kaum eine Webseite kommt ohne sie aus, und oft ist die Versuchung groß, einfach auf „Alle akzeptieren“ zu klicken, um möglichst schnell zum eigentlichen Inhalt zu gelangen. Doch was viele nicht wissen: Mit diesem Klick erlauben sie häufig die umfassende Sammlung und Auswertung ihrer Daten – von Surfverhalten bis hin zu persönlichen Vorlieben.
Die Folge sind detaillierte Nutzerprofile und personalisierte Werbung, die in Echtzeit ausgespielt wird.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD) setzt sich seit Jahren für transparente und faire Einwilligungsprozesse ein. Nun hat das Verwaltungsgericht Hannover mit einem Urteil
vom 19. März 2025 die Position der Datenschutzaufsicht gestärkt und die Rechte der Internetnutzerinnen und -nutzer deutlich ausgebaut. Das Gericht entschied: Wenn Webseiten eine „Alle
akzeptieren“-Schaltfläche anbieten, muss auf derselben Ebene auch eine ebenso sichtbare „Alles ablehnen“-Option vorhanden sein. Einwilligungsbanner dürfen nicht so gestaltet sein, dass sie
gezielt zur Zustimmung verleiten oder die Ablehnung erschweren. Andernfalls sind die so eingeholten Einwilligungen unwirksam – ein klarer Verstoß gegen das
Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Auslöser des Verfahrens war eine Anordnung des LfD Niedersachsen gegen ein Medienhaus, das Cookie-Einwilligungen über ein Banner einholte – jedoch ohne den Nutzerinnen und Nutzern eine echte Wahl
zu lassen. Das Verwaltungsgericht kritisierte die Gestaltung des Banners in mehreren Punkten:
- Das Ablehnen von Cookies war deutlich umständlicher als das Akzeptieren.
- Wiederholte Banner-Einblendungen drängten zur Einwilligung.
- Irreführende Beschriftungen wie „optimales Nutzungserlebnis“ und "akzeptieren und schließen“ auf dem Schließen-Button.
- Der Begriff „Einwilligung“ fehlte vollständig.
- Die Zahl der eingebundenen Partner und Drittdienste war nicht ersichtlich.
- Hinweise auf Widerrufsrechte und Datenverarbeitung in Drittstaaten waren erst nach Scrollen sichtbar.
Das Gericht stellte klar: Eine informierte, freiwillige und eindeutige Einwilligung – wie sie die DSGVO fordert – lag nicht vor.
Denis Lehmkemper, Landesbeauftragter für den Datenschutz in Niedersachsen, betont: „Die allermeisten Menschen sind vermutlich von Cookie-Bannern genervt. Diese erfüllen jedoch eine wichtige
Funktion für die Aufrechterhaltung der Privatsphäre im Internet. Genau deshalb setzen sich die Datenschutz-Aufsichtsbehörden für eine echte Wahlmöglichkeit bei der Gestaltung der Banner ein.
Diese Wahlmöglichkeit wird von vielen Webseitenbetreibern bisher jedoch nicht umgesetzt. Ich hoffe, das Urteil sendet ein Signal an möglichst viele Anbieter und trägt so dazu bei,
datenschutzkonforme Einwilligungslösungen umzusetzen.“
Das Urteil dürfte weit über Niedersachsen hinaus Wirkung entfalten. Es macht deutlich, dass Datenschutz kein bloßes Lippenbekenntnis ist, sondern aktiv durchgesetzt wird. Webseitenbetreiber sind
nun gefordert, ihre Einwilligungsbanner zu überarbeiten und echte Wahlmöglichkeiten zu schaffen. Für Nutzerinnen und Nutzer bedeutet das mehr Kontrolle über die eigenen Daten und einen wichtigen
Schritt hin zu mehr Transparenz im Netz.
Angaben zum Beitrag:
Verfasser: Erik Delfs mit KI/AI Unterstützung
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