Kein endloses Datenschutz-Blabla. Als Cloppenburger Unternehmer wissen Sie, dass Sie die DSGVO rechtskonform umsetzen müssen – das müssen wir Ihnen nicht im Detail erklären.
Wir zeigen Ihnen vielmehr, wie Sie den betrieblichen Datenschutz in Ihrem Unternehmen passend zu Ihrem „Datenschutztyp“ sinnvoll aufbauen und organisieren.
Von der schlanken Mindestlösung bis zur umfassenden Profi-Variante: Wir entwickeln mit Ihnen effiziente, praxisnahe Konzepte, die zu Ihren Anforderungen passen.
Wie schnell können wir in Cloppenburg sein?
Fahrzeit ca. 30 min., Fahrstrecke ca. 23 km
Wie hoch sind unsere Fahrtkosten nach Cloppenburg?
Hin und zurück betragen unsere Fahrtkosten ca. 65 Euro
Bieten Sie auch Webmeetings statt Präsenztreffen an?
Wir können uns jederzeit auch per Online-Meeting treffen und uns so die Fahrtkosten nach Cloppenburg sparen.
Betrieblicher Datenschutz bedeutet, dass Unternehmen personenbezogene Daten rechtmäßig, zweckgebunden, transparent und sicher verarbeiten. Dazu sind geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, klare Verantwortlichkeiten, strukturierte Abläufe sowie eine nachvollziehbare Dokumentation erforderlich. Ziel ist es, die Rechte der betroffenen Personen zu schützen und Risiken für deren Daten so weit wie möglich zu reduzieren.
Der verantwortungsvolle Umgang mit personenbezogenen Daten ist nicht nur eine rechtliche Pflicht, sondern auch ein entscheidender Faktor für das Vertrauen von Kunden, Geschäftspartnern und Mitarbeitenden. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union verpflichtet Unternehmen dazu, personenbezogene Daten auf transparente Weise, nur für festgelegte Zwecke und mit angemessenem Schutz zu verarbeiten.
Verstöße gegen die DSGVO können erhebliche Bußgelder nach sich ziehen und den Ruf eines Unternehmens nachhaltig schädigen. Unternehmen sind daher angehalten, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen umzusetzen, um Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität der Daten zu gewährleisten. Hierzu zählen insbesondere regelmäßige Schulungen der Mitarbeitenden, die Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen sowie – sofern erforderlich – die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten.