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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen hat gemeinsam mit anderen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden eine Warnung ausgesprochen und gibt konkrete Hinweise, wie Betroffene ihre Rechte wahren können.
    
    Welche Daten sind betroffen?
    Die Liste der Daten, die LinkedIn für das KI-Training heranziehen möchte, ist umfangreich und betrifft nahezu alle Informationen, die Nutzer auf der Plattform hinterlegt haben. Dazu gehören
    Profildaten wie Bildungsabschlüsse und Noten, Informationen über aktuelle und frühere Arbeitsverhältnisse, vollständige Lebensläufe, hochgeladene Fotos, angegebene Interessen sowie alle
    öffentlich geteilten Beiträge und Kommentare. Faktisch bedeutet dies: Alles, was Sie jemals auf LinkedIn geteilt haben, könnte in die Trainingsdaten für KI-Modelle einfließen.
    
    Ein problematischer Trend in sozialen Netzwerken
    LinkedIn ist mit diesem Vorgehen nicht allein. Mehrere große soziale Netzwerke haben bereits damit begonnen, die von ihren Nutzenden freiwillig zur Verfügung gestellten Daten für das Training von
    Künstlicher Intelligenz zu verwenden. Besonders problematisch ist dabei das häufig angewandte Opt-out-Verfahren: Die Datennutzung ist standardmäßig aktiviert, und Nutzerinnen und Nutzer müssen
    aktiv handeln, wenn sie widersprechen möchten. Dieses Vorgehen steht im Widerspruch zu den Grundprinzipien der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die eine informierte und freiwillige
    Einwilligung vorsieht.
    
    Versteckte Einstellungen und irreführende Formulierungen
    Ein weiteres Problem liegt in der Gestaltung der Datenschutzeinstellungen. Bei LinkedIn verbirgt sich die relevante Option im Bereich "Datenschutz" unter dem Begriff "Daten zur Verbesserung
    generativer KI" – eine Formulierung, die den wahren Umfang der Datennutzung verschleiert. Die Funktion ist standardmäßig auf "Ein" geschaltet und durch einen grün hinterlegten Schalter
    gekennzeichnet. Um zu widersprechen, müssen Nutzende diesen Schalter aktiv auf "Aus" stellen, woraufhin er sich schwarz färbt.
    
    Diese Praxis ist kein Einzelfall. Viele Apps und soziale Netzwerke gestalten ihre Datenschutzeinstellungen bewusst unübersichtlich oder verwenden verwirrende Formulierungen. Das Ziel ist
    offensichtlich: Möglichst wenige Nutzer sollen von ihren Widerspruchsrechten Gebrauch machen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet dies, dass sie sich aktiv Zeit nehmen müssen, um ihre
    Zugriffsberechtigungen und Datenschutzeinstellungen zu überprüfen und anzupassen.
    
    Warnung der Datenschutzbehörden
    Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen rät gemeinsam mit anderen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden dringend dazu, genau zu überlegen, ob man von der Widerspruchsmöglichkeit
    Gebrauch macht. Die Begründung ist eindringlich: Wenn die persönlichen Informationen erst einmal in die KI-Systeme eingeflossen und für das Training verwendet wurden, lassen sie sich womöglich
    nicht mehr vollständig entfernen. Die Daten werden Teil der neuronalen Netzwerke und können in verschiedenen Formen in den Ausgaben der KI-Modelle wieder auftauchen.
    
    So legen Sie Widerspruch ein
    Die gute Nachricht: Der Widerspruch ist mit wenigen Klicks möglich. Die Datenschutzaufsichtsbehörde Mecklenburg-Vorpommern hat eine detaillierte Praxisanleitung erstellt, die Schritt für Schritt
    zeigt, wie die entsprechende Einstellung in der LinkedIn-App gefunden und deaktiviert werden kann. Wichtig ist jedoch die Frist: Der Widerspruch muss bis spätestens 3. November 2025 erfolgen.
    Danach beginnt LinkedIn mit der Datenverarbeitung für KI-Trainingszwecke.
    
    Fazit: Handeln Sie jetzt
    
    Die Entscheidung von LinkedIn, Nutzerdaten standardmäßig für KI-Training zu verwenden, ist ein weiterer Schritt in einer besorgniserregenden Entwicklung. Nutzerinnen und Nutzer sollten sich
    bewusst machen, dass ihre beruflichen Informationen, Lebensläufe und persönlichen Beiträge sensible Daten darstellen, die nicht ohne Weiteres für kommerzielle KI-Entwicklung verwendet werden
    sollten. Wer seine Daten schützen möchte, sollte zeitnah von der Widerspruchsmöglichkeit Gebrauch machen. Die Frist läuft – und einmal verarbeitete Daten lassen sich möglicherweise nie wieder
    vollständig aus den KI-Systemen entfernen.
    Angaben zum Beitrag
    Verfasser/Autor: Erik Delfs mit KI/AI Unterstüzung
    Bildquelle: KI/AI
Quellenangaben/Originale Meldung:
Original Pressemeldung im Portal des LfD Niedersachsen >>
Informationen zu LinkedIn und generativer KI (Gen-KI) – Häufig gestellte Fragen >>
