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Pressemeldungen der Behörden  ·  25. Januar 2025

Europaweite DSGVO-Prüfung: Niedersächsische Unternehmen zeigen vorbildlichen Umgang mit dem Auskunftsrecht

Europaweite DSGVO-Prüfung: Niedersächsische Unternehmen zeigen vorbildlichen Umgang mit dem Auskunftsrecht

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat das Recht auf Auskunft als eines der zentralen Betroffenenrechte etabliert. Eine aktuelle europaweite Prüfungsinitiative zeigt nun: Niedersächsische Unternehmen gehen überwiegend vorbildlich mit Auskunftsersuchen um. Die Ergebnisse der koordinierten Aktion des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) verdeutlichen jedoch auch, wo noch Handlungsbedarf besteht.

Umfassende Stichprobenprüfung in Niedersachsen

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen führte im Rahmen einer europaweiten Initiative eine systematische Überprüfung von 15 Unternehmen aus verschiedenen Branchen durch. Die Prüfung konzentrierte sich auf den Umgang mit Auskunftsersuchen nach Artikel 15 DSGVO und untersuchte mehrere zentrale Aspekte: Wie reagieren Unternehmen auf Auskunftsanfragen? Wie lange werden personenbezogene Daten gespeichert? Wie häufig gehen solche Anfragen ein?

Diese Prüfung war Teil der sogenannten "Coordinated Enforcement Framework"-Action (CEF) des Europäischen Datenschutzausschusses, einer koordinierten Durchsetzungsinitiative, die darauf abzielt, die Anwendung der DSGVO europaweit zu harmonisieren und die Zusammenarbeit zwischen den Datenschutzbehörden zu stärken.

Positive Bilanz für niedersächsische Unternehmen

Die Ergebnisse der Prüfung fallen für die niedersächsischen Unternehmen durchweg positiv aus. Bei keinem der 15 geprüften Unternehmen konnten Mängel oder Verstöße festgestellt werden. Denis Lehmkemper, der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, zeigt sich erfreut über diese Resultate: "Es freut mich, dass viele niedersächsische Unternehmen das Auskunftsrecht offenbar ernst nehmen und entsprechende Prozesse etabliert haben."

Diese positive Bewertung deutet darauf hin, dass die geprüften Unternehmen ihre Hausaufgaben gemacht haben und funktionierende Systeme zur Bearbeitung von Auskunftsanfragen implementiert haben. Sie verfügen offenbar über klare Prozesse, angemessene Speicherfristen und die notwendigen organisatorischen Strukturen, um den Anforderungen der DSGVO gerecht zu werden.

Herausforderungen bleiben bestehen

Trotz der erfreulichen Ergebnisse der Stichprobe weist die Datenschutzaufsicht darauf hin, dass nicht alle niedersächsischen Unternehmen und Organisationen den gleichen Standard erreicht haben. Dies zeigt sich deutlich in der Praxis: Jährlich gehen bei der Aufsichtsbehörde zahlreiche Anfragen und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern zu diesem Thema ein, was auf Defizite bei anderen Unternehmen hindeutet.

Lehmkemper unterstreicht die fundamentale Bedeutung des Auskunftsrechts: "Das Auskunftsrecht ist ein wichtiges Betroffenenrecht. Es ermöglicht überhaupt erst, andere Datenschutzrechte wie das Recht auf Berichtigung oder Löschung auszuüben." Ohne eine ordnungsgemäße Auskunft können Betroffene nicht feststellen, welche Daten über sie gespeichert sind, und folglich auch ihre weiteren Rechte nicht wahrnehmen.

Europaweite Dimension der Prüfungsinitiative

Die niedersächsische Prüfung war Teil einer umfassenderen deutschen und europäischen Initiative. In Deutschland beteiligten sich neben Niedersachsen die Landesdatenschutzaufsichtsbehörden aus Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein sowie die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Insgesamt wurden deutschlandweit 116 Verantwortliche geprüft.

Auf europäischer Ebene nahmen weitere 22 Datenschutzaufsichtsbehörden an der Initiative teil. Die beteiligten Aufsichtsbehörden werteten Angaben von insgesamt 1.185 Verantwortlichen aus, was der Studie eine beachtliche statistische Basis verleiht und ihre Aussagekraft erheblich stärkt.

Erkenntnisse auf europäischer Ebene

Die vom EDSA veröffentlichten Gesamtergebnisse der CEF-Action zeichnen ein grundsätzlich ermutigendes Bild der Datenschutzpraxis in Europa. Die Mehrheit der teilnehmenden Aufsichtsbehörden stellte fest, dass die befragten Verantwortlichen nach eigenen Angaben die Anforderungen des Auskunftsrechts in einem durchschnittlichen bis hohen Maß berücksichtigen.

Ein überraschendes Ergebnis war jedoch der hohe Anteil an Verantwortlichen, die angaben, im Jahr 2023 keinen oder nur sehr wenige Auskunftsanträge erhalten zu haben. Dies wirft Fragen darüber auf, ob Verbraucher ausreichend über ihre Rechte informiert sind oder ob möglicherweise strukturelle Hürden bei der Ausübung des Auskunftsrechts bestehen.

Sensibilisierungsbedarf identifiziert

Die europaweite Auswertung offenbarte auch Defizite im Wissen der Verantwortlichen. Viele waren noch nicht hinreichend über den Inhalt der EDSA-Leitlinien 01/2022 zu den Rechten der betroffenen Person – speziell zum Auskunftsrecht – informiert. Dies zeigt, dass trotz der grundsätzlich positiven Entwicklung noch weitere Sensibilisierungsarbeit notwendig ist.

Die Leitlinien des EDSA bieten detaillierte Hinweise zur praktischen Umsetzung des Auskunftsrechts und sollten für alle Verantwortlichen eine wichtige Orientierung darstellen. Die mangelnde Kenntnis dieser Leitlinien deutet auf Informationslücken hin, die durch verstärkte Aufklärungs- und Bildungsarbeit geschlossen werden müssen.

Bedeutung für die Zukunft des Datenschutzes

Die koordinierte Aktion zum Auskunftsrecht stellt bereits die dritte Initiative im Rahmen des Coordinated Enforcement Framework dar. Dieses Rahmenwerk zielt darauf ab, die Durchsetzung der Datenschutzgrundverordnung zu optimieren und die Zusammenarbeit zwischen den Datenschutzbehörden innerhalb der Europäischen Union zu verbessern.

Solche koordinierten Aktionen sind von großer Bedeutung für die einheitliche Anwendung der DSGVO in Europa. Sie helfen dabei, Standards zu harmonisieren, Best Practices zu identifizieren und Problembereiche aufzudecken. Für Unternehmen bieten sie die Möglichkeit, ihre eigene Praxis zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Fazit und Ausblick

Die Ergebnisse der europaweiten Prüfung zum Auskunftsrecht zeigen, dass die DSGVO nach mehreren Jahren ihrer Anwendung bei vielen Unternehmen angekommen ist. Die niedersächsischen Unternehmen können sich über ihr gutes Abschneiden freuen und als Vorbild für andere dienen.

Gleichzeitig macht die Prüfung deutlich, dass der Weg zu einer vollständigen und einheitlichen Umsetzung der Datenschutzrechte noch nicht beendet ist. Weitere Sensibilisierung, Schulung und möglicherweise auch verstärkte Kontrollmaßnahmen werden notwendig sein, um allen Bürgern ihre Rechte zu garantieren.

Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie ihre Datenschutzpraxis kontinuierlich überprüfen und verbessern sollten. Das Auskunftsrecht mag nur ein Aspekt der DSGVO sein, aber es ist ein zentraler Baustein für den Schutz personenbezogener Daten und die Wahrung der Betroffenenrechte in der digitalen Welt.


Angaben zum Beitrag
Verfasser/Autor: Kevin Martin mit KI/AI Unterstüzung
Quellenangaben/Originale Meldung:
Bildquelle: KI/AI
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